Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sachgeld

Sachgeld

, n.

für eine Unternehmung bestimmtes Geld
  • es soll ... von allen einnahmen, so zu diesem krieges wesen gegeben worden, gute richtige rechnunge von denen, die sach geldt vnter haͤnden gehabt ... abgeleget werden
    1620 CCMarch. VI 1 Sp. 301