Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sachklage

Sachklage

, f.

Klage um eine 1Sache (II) 
  • verhör, aufhalt und pfendung der underthanen von anderen obrigkeiten betr[effend]. eß hat auch kein richter weder in stäten noch in markten kainerlai sachklag vor ine zu verhören
    1648/58 OÖsterr./ÖW. XIII 32
  • die sachklagen, welche auch schlechthin actiones rei persecutoriae genannt werden
    1801 RepRecht IX 154
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