Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sachwerber

Sachwerber

, m.

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auch Sachen- 
Beauftragter, Gesandter; nur in Vokabularien belegt
  • actor ... sachenwerber 
    1394 DiefenbGl. 11 a
  • ambasiator ... ain grossen herrn sachwerber 
    1431 LangenzennVoc. 14v
  • von sache, geschäft, angelegenheit, ist der sachwalter zuweilen derjenige, der eines andern geschäfte oder angelegenheiten besorgt; ein geschäftsträger, agent, ehedem auch sachwerber 
    1798 Adelung2 III 1239