Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Säckelschreiber
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Säckelmeisteramt
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Säckelpfennig
Säckelraub
Säckelschneider
Säckelschneiderin
Säckelschreiber
, m.
für die Kassenführung verantwortlicher Bediensteter in einer Finanzverwaltung
vgl.
1Rechenschreiber
- [Unterschrift:] E.v.R. seckelschreiber zů Bern1532 InterlakenR. 416Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- N.Z., seckelschryber1548 NydauFrhB. 51Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß solche mittel von unserem seckelschreiber alhier oder unseren ambtleüten der eint oder anderen gmeind zůgeschaffet wurde, in unser seckelschreiberey alhier eine exactè registratur oder buchhaltung gehalten [werde]1678 BernStR. VI 1 S. 460Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- worauf alsobald, nebst herr S., sieben herren, dem seckelschreiber, großweibel und rathschreiber abgeordnet worden1719 Lünig,TheatrCerem. I 718Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- [wird] der seckelschreiber von dem kleinen rat erwehlet und ist wie des stadtschreibers statthalter ... verwaltet darnebend auch im namen deren seckelmeistern als der selben buchhalter mehrenteils der stadt einnahmen und ausgaben1747/65 SchweizId. IX 1552Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
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Säcker
Säckergeselle
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(Sackhaus)