Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Säckelschreiber

Säckelschreiber

, m.

für die Kassenführung verantwortlicher Bediensteter in einer Finanzverwaltung
  • [Unterschrift:] E.v.R. seckelschreiber zů Bern
    1532 InterlakenR. 416
  • N.Z., seckelschryber 
    1548 NydauFrhB. 51
  • daß solche mittel von unserem seckelschreiber alhier oder unseren ambtleüten der eint oder anderen gmeind zůgeschaffet wurde, in unser seckelschreiberey alhier eine exactè registratur oder buchhaltung gehalten [werde]
    1678 BernStR. VI 1 S. 460
  • worauf alsobald, nebst herr S., sieben herren, dem seckelschreiber, großweibel und rathschreiber abgeordnet worden
    1719 Lünig,TheatrCerem. I 718
  • [wird] der seckelschreiber von dem kleinen rat erwehlet und ist wie des stadtschreibers statthalter ... verwaltet darnebend auch im namen deren seckelmeistern als der selben buchhalter mehrenteils der stadt einnahmen und ausgaben
    1747/65 SchweizId. IX 1552