Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Säckelschreiberei

Säckelschreiberei

, f.

Finanzverwaltung
vgl. Säckelamt
  • daß solche mittel von unserem seckelschreiber alhier oder unseren ambtleüten der eint oder anderen gmeind zůgeschaffet wurde, in unser seckelschreiberey alhier eine exactè registratur oder buchhaltung gehalten [werde]
    1678 BernStR. VI 1 S. 460
  • bey erhaltung der wegzeühung ... soll der abzug ... bezogen, in der seckelschreiberey derselbe dem amptsmann auff compte gesetzt ... werden
    1712 BernStR. VII 1 S. 167
unter Ausschluss der Schreibform(en):