Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Säepacht

Säepacht

, f.

wie Säeheuer 
  • 100 fl. [sollen] ... dem probst, als einem seniori canonico nebenst zehenden, sehe-pæchten und dergleichen gegeben [werden]
    1652 Westphalen,Mon. IV 1217