Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Säetag
Artikel davor:
Sackträgergilde
Säckung
Sackweg
Sackzahl
Sackzehnt
Sackzins
Sackzoll
Säeheuer
säen
Säepacht
Säetag
, m.
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Tag, an dem als Frondienst das Saatgut ausgesät wird
- welcher paur auf dem sähtag der lezt ist und umb die fruemesszeit zum anbauen nit kommen wäre, der soll dem ersten ain mezen habern verfallen seinEnde 16. Jh. NÖsterr./ÖW. IX 739Faksimile (ca. 45 KB)
- 2 halbe säetage, jeden zu 7 stundenoJ. MittSächsVk. 7 (1916/19) 262