Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sälzerin

Sälzerin

, f.

weiblicher Sälzer (I) 
  • Hertel, salzerin 
    1400 VeröfflFrkG. X 2 S. 21
  • freyung der seltzerin 
    1490? WürzbPol. 136
  • die toͤchter und wittwen werden zwar auch zu saͤltzerinnen angenommen, wenn sie aber heyrathen, sollen sie jemand aus der saltzbeerbten oder andern adelichen stadt- oder land-familien zu ihrem ehegenossen erwaͤhlen
    1692 Sassendorf/WestfMag. 1 (1784) 3/4 S. 155
unter Ausschluss der Schreibform(en):