Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Saitenspannung

Saitenspannung

, f.

eine Folter
vgl. Saite
  • wie viel mehr soll dann der, von dem ein gemein bestaͤndigs geschrey außkompt das er ein zauberer sey, zur seitenspannung gezogen werden
    1591 Fischart,Daem. 227b