Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): sakramentieren

sakramentieren

, v.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
fluchen, insb. mit Verwendung von Wörtern, die von Sakrament abgeleitet sind
  • wenn zuegleich der inquisitus wegen der in drunckenheit blasphemirt, übel gefluochet, und ärgerlichen sacramentiert, in etwaß nimicum a dolo entschuldiget und sonsten auch die ordinaria poena dißfahls in abusum khommen [wird auf eine Geldstrafe erkannt]
    1645 Schindler,VerbrFreib. 254
  • nachdem das gottslöstern und fluechen, schelten, sacramentiren und schwören ieziger zeit sehr in schwung gehet ... so wierdt ieder menigelich hiemit ... gewarnt sich von der gleichen lasterhaften begünen zu enthalten
    1679 OÖsterr./ÖW. XII 25
unter Ausschluss der Schreibform(en):