Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Salarist

Salarist

, m.

Person, die wegen ihrer besonderen Fertigkeiten aus öffentlichen Kassen entlohnt wird
  • 1670 SiebbWB. (A.F.) V 321
  • nicht weniger ist der herr consul aller stadt sallaristen, wie auch nachtsgrassanten und reschinarer ihr richter, und soll er die sallaristen juriret halten und sie nach den statuten richten
    1698 SchulerLibl.,RG. II2 335
unter Ausschluss der Schreibform(en):