Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Salinamt

Salinamt

, n.

Stelle im Hamburger Domkapitel, die die Salzeinnahmen verwaltet
  • unter den dreyen aͤltesten senioren sollen diese drey aemter, als præfectur- oder rittmeister-amt, zum andern das structur-, zum dritten das salin- und panisten-amt, von vier jahr umwechseln
    1613 Staphorst,HambKG. I 2 S. 426