Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Saliterkammer

Saliterkammer

, f.

unter obrigkeitlicher Aufsicht stehende Produktionsstätte für Salpeter
  • saliter solle inskünftig ... nicht bei denen verbotenen saliterswerkstätten ... sondern allein bei der zu Wien ... aufgerichten ... saliterkammer gesucht und ... verkauft werden
    1607 QNPrivatR. II 2 S. 49
unter Ausschluss der Schreibform(en):