Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Salitersieder

Salitersieder

, m.

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wie Saliterer 
  • [Liste von Zahlungen:] A.M. salitersieder 5 fl.
    1633 JbStraubing 60 (1957) 20
  • daß nämlich auf mehrere erzeig- und lieferung des saliters an die assignirte unsere zeughäuser die salitersieder angewiesen und keineswegs gestattet werden solle, solchen ... anderwärtig oder außer lands zu verkaufen
    1690 Bayern/QNPrivatR. II 2 S. 150
  • unter die profeßiones, welche noch geringer als die handwerke geschaͤtzt sind, zaͤhlt man die ... salitersieder 
    1774 Wagner,Civilbeamte II 171
unter Ausschluss der Schreibform(en):