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Salmann

, m., Salleute, pl.
I Treuhänder bei der Übertragung von Liegenschaften
II Treuhänder nach dem Tod, Testamentsvollstrecker
III dauerhafter rechtlicher Stellvertreter eines Eigentümers
IV Gewährsmann für Grundstücksübertragungen und Besitzverhältnisse; auch für eine Zinsverpflichtung (Beleg 1341)
V Vormund

salmannisch

, adj., adv.
von Eigen und Lehen: mit Salmannshand übereignet
Verhältnis zwischen Eigentümer und Salmann (I) 
bei Güterübertragung: mit Salmannshand mit der Zuziehung eines Salmannes (I) oder durch einen Salmann (I) 
Recht des Salmanns (I) bei der Übertragung von Gütern