Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Salnutze
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Salmeier
Salmenbeseher
Salmengülte
Salmenschneider
Salmenzug
Salmgeld
Salmiete
Salnutze
, f.
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"durch rechtl. Übergabe zugesprochener Genuss od. Besitz eines Gutes" Lexer II 585
zu
2Sal
- daß sie ihr gut in rechter salnutze besäßen1424/30 Schmeller2 II 251Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"