Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Salpeterhütte

Salpeterhütte

, f.

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Einrichtung zur Gewinnung von Salpeter 
  • achtung geben zu lassen, ob nicht zu zeiten frembde außlaͤndische ... personen in die salpeter-huͤtten kommen und heimlicher weiß den zeug an sich erhandlen
    1664 Reyscher,Ges. XVI 1 S. 472
  • demnach unsers ... vaters gnaden ... die salpeter-huͤtten in unserm herzogthumb Magdeburg ... nicht allein wieder anrichten, sondern in anno 1685. dieserhalb ein mandat publiciren ... lassen
    1691 CCMagdeb. V 244
  • nachdem seine koͤnigliche majestaͤt in Preussen ... neue salpeter-huͤtten angebauet, und ... dieses nuͤtzliche werck im rechten gange gebracht wissen wollen
    1723 CCMarch. IV 2 Sp. 131
  • die salperhuͤtten [!] sind von der brandversicherungsanstalt ausgeschlossen
    1807 WirtRealIndex III 547