Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Salpetersieder
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, m.
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Person, die Salpeter herstellt
- vnser jdes orts vorordenten salpetersidern1583 CCMarch. IV 2 Sp. 53Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- staatt vnd ordenung wie sich fuͤrohin alle vnd jede salpetersieder vnsers herzogthums mit dem sallpetersieden ... verhallten sollen1603 Reyscher,Ges. XVI 1 S. 200Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- salpetersieder aus der neumark klagt, daß er in contribution solle gesetzt werden. sucht auch hier zu arbeiten1643 ProtBrandenbGehR. II 112Faksimile - in Google Books
- [wir] befehlen allen ... daß sie ... unsern salpeter-siedern in allen sich ... behuͤlfflich erweisen, und bey vermeidung unserer ... straffe ... wieder diese salpeter-sieder die allergeringste thaͤtligkeit nicht fuͤrnehmen1685 CCMagdeb. V 136
- wo sich einiger salpetersieder ... mit ohngebuͤhrlichen schelt- oder schmach-worten vergreiffen wuͤrde, wollen wir, daß jedes orts vorgesetzter amptmann ... solches rechtfertigen ... auch die erkannte straffen einziehen und zu denen salpeter-verwaltungen ... luͤfern, welcher dieselbe sodann zur helffte gebuͤhrend verreiten, die andere helffte aber in die laden der salpeter-zunfft uͤberlassen solle1699 Reyscher,Ges. XVI 1 S. 519Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wir [haben] mit ... mißfallen vernommen ... daß ... die salpetersieder ihren gewonnenen salpeter anderweit verkauffet ..., auch dadurch ihrem abgelegten eyd zuwieder gehandelt [haben]1714 CCMarch. IV 2 Sp. 122Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- es darf sich aber bei schwerer strafe niemand mit dem salpeter-sieder deshalb abfinden, und daß er keinen salpeter bei ihm grabe, geschenke ... geben, gestalten hierunter der eine dem andern gleichgehalten werden muß1739 Hessen-Kassel/v.Berg,PolR. VII 131Faksimile - in Google Books
- ist aber auch dieses vorkaufsrecht aufgehoben, und kann jeder unterthan, sobald er seine jaͤhrliche quantitaͤt dem salpetersieder uͤberlassen hat, die uͤbrige asche nach willkuͤhr verkaufen1797 KurpfSamml. V Reg. 15Faksimile - in Google Books
- so ist in den koͤnigl. preußischen staaten der salpetersieder dazu authorisirt, dem grundbesitzer die salpetererde in den gebaͤuden auszuscharren1799 RepRecht III 223Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- den entreprenneurs muß selbst daran gelegen seyn, in einiger zeit wiederum kunstverstaͤndige salpetersieder anzuziehen, damit kein mangel an solchen leuten in der folge sey1805 BadSalpO. 6