Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Salpeterverkaufen

Salpeterverkaufen

, n.

Veräußerung von Salpeter 
  • gelegenheit, so baldt alß durch salpetervorkauffen so schleunig zum gelde zu gelangen
    1605 ActaBrandenb. I 328
  • gestalten dann auch, zur vermeidung alles besorgenden unterschlaiffs bey liefferung des salpeters, die saͤmtliche kauffleuth und craͤmer des salpeters-kauffens und verkauffens sich gaͤntzlichen zu bemuͤßigen haben
    1717 Reyscher,Ges. XVI 1 S. 559