Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Salzbereiter

Salzbereiter

, m.

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"ein berittener polizist, der salzfuhren controlliert und salzschmuggel verhindert" DWB. VIII 1710
  • [es] sollen auch die zoll, saltz- und land-bereiter auf unserer saltz-factoren ... begehren, an einen ... ort zu reiten, ... [sich] keines weges wiedersetzen
    1664 CCMarch. IV 2 Sp. 26
  • wir befehlen ... allen unsern land-, zoll-, saltz- und muͤhlen-bereutern ..., daß sie auf die fremde und einheimische saltzfuͤhrer und saltz-parthierer ... acht haben ... und solche verfolgen
    1679 CCMarch. IV 2 Sp. 32
  • [es wird den] zoll- und satz-bereutern ... befohlen ..., auf den strassen und in ihrem beritt ... [auf] verdaͤchtige leute gute acht zu geben ... und der naͤchsten gerichts-obrigkeit ... zu uͤberantworten
    1685 CCMarch. IV 1 Sp. 997