Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Salzfisch
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, m.
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gesalzener Fisch als Abgabe
- [fisch-rente] so soll der trucken fisch proportionaliter gegen den saltz- oder tonnen-fisch pfund-weise gerechnet werden, nehmlich acht pfund trucken fisch gegen eine tonne saltz- oder tonnen-fisch1686 SammlLivlLR. II 981Faksimile - in Google Books
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