Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Salzfisch

Salzfisch

, m.

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gesalzener Fisch als Abgabe
  • [fisch-rente] so soll der trucken fisch proportionaliter gegen den saltz- oder tonnen-fisch pfund-weise gerechnet werden, nehmlich acht pfund trucken fisch gegen eine tonne saltz- oder tonnen-fisch 
    1686 SammlLivlLR. II 981