Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Salzgerechtigkeit
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Salzgefälle
Salzgegenschreiber
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Salzgemeß
Salzgerechtigkeit
, f.
I
wie Sälzerrecht; auch der Anspruch darauf
- [were] ein saltzer gottes ... so vergessen, dass er in ehebruch betretten würde, derselb und alle männliche geburt, die nach solcher sünde von ihme kommet, solle ... der saltzgerechtigkeit ewig privirt [sein]1665 Werl/ZRG. 10 (1872) 291Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- [der] junge sältzer, wan er ... vehig, daß er seine saltzgerechtigkeit selber antretten und verwalten könne, solle ... einen leiblichen aydt schwören, den saltzplatz bey dessen gewohn- und gerechtigkeit nichts zu vergeben noch zu versetzen, noch zu verkauffen1665 Werl/Seibertz,UB. III 398Faksimile - in Google Books
- [es] soll ... keiner auf ... streitige saltzgerechtigkeit zu saͤltzer oder saͤltzerin angenommen werden, es sey denn der streit [gaͤnzlich abgethan]1692 WestfMag. 1 (1784) 3/4 S. 158
II
Anrecht auf bestimmte Abgaben bzw. Leistungen in Verbindung mit Salz
- des gottshaus N. saltzgerechtigkeit nemlich das jungherrenrecht gottszeilen vnd kauffsaltz bei dem saltzsieden zu Hallstadt1597 Unger,SteirWsch. 370Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"