Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Salzkontor

Salzkontor

, n.

kaufmännische Niederlassung für den Salzhandel in Lüneburg
  • dem newlich ufgerichteten salzconthoir zu Lüneburg
    1661 Rigafahrer 356
  • solches salz-contoir ist nun [in Luͤneburg] anno 1659 ... anstatt des ganzen suͤlzmeister-collegii stabiliret
    nach 1665 NStaatsbMag. VIII 28
  • directores desselben [salz-contoir] sein ein buͤrgermeister und vier deputirte aus dem suͤlzmeister-collegio, bediente ein secretarius, ein salz-factor, ein buchhalter und dann die beeidigten salzmaͤkler
    nach 1665 NStaatsbMag. VIII 28
unter Ausschluss der Schreibform(en):