Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Salzträger

Salzträger

, m.

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zunftgebundener Arbeiter, dessen Aufgabe im Tragen des Salzes besteht
  • [Hilfsarbeiter des Handels] ... soltdregere 
    15. Jh. HansGBl. 1951 S. 24 Anm. 69
  • den salzdrägern belangent, verordnet e.e. rath, das denselben von einer last salzes in die reume negst an der Trave belegen vier schilling [solle gegeben werden]
    Ende 16. Jh. Rigafahrer 229
  • S.W. salztrager 
    1634 JbStraubing 60 (1957) 103
  • die ... liggere, saltzträgere, henffzwingere, bierträgere ... konnen ... alsz handtlängere zur bedienung ... der groben geschützen employret und in gewisenen vellen nach den posten vertheilet bleiben
    nach 1679 Stieda-Mettig 705
  • die wagebrettere sollen durch keine andern, als ... durch einen geschwornen saltzträger oder ligger nach der alten wage gebracht [werden]
    1733 RigaAkt. II 410
unter Ausschluss der Schreibform(en):