Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Samenzeit

Samenzeit

, f.

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Zeit der Aussaat, für die keine Sitzungen geplant werden
vgl. Saatzeit
  • muß die bequemste zeit die conventus anzustellen, dermassen in acht genommen werden, daß es ausser der samen- vnd erndtezeit geschehe
    1656 HessSamml. II 424
unter Ausschluss der Schreibform(en):