Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sammelgeld

Sammelgeld

, n.

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für unterschiedliche Zwecke gesammeltes Geld, insb. für die Armenfürsorge
bdv.: Sammgeld
  • dy huffenere gertenere und budenere, der cruger unde molner yclicher gibbit 4 g. sammelgelt 
    nach 1429 NeuzelleUB. 135
  • wann einer ... unter der brüderschafft in der armenladen viel oder wenig schuldig ist, der soll benebenst dem sammelgeldt innerhalb dreyen sammelzeit[en] richtig erleggen
    1581/1683 HambZftRolle 207