Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sammelgeld
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Sammelbüchlein
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, n.
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für unterschiedliche Zwecke gesammeltes Geld, insb. für die Armenfürsorge
bdv.:
Sammgeld
- dy huffenere gertenere und budenere, der cruger unde molner yclicher gibbit 4 g. sammelgeltnach 1429 NeuzelleUB. 135
- wann einer ... unter der brüderschafft in der armenladen viel oder wenig schuldig ist, der soll benebenst dem sammelgeldt innerhalb dreyen sammelzeit[en] richtig erleggen1581/1683 HambZftRolle 207Faksimile (ca. 67 KB)
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