Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): sammelkaufs

sammelkaufs

, adv.

von Waren: im Ganzen, im Großen
bdv.: sammniskauf
  • allerley kawffmanschacz dy man fleget czw wegen keyne awsgenommen mag der gast dem burger vnd ynwoner alle czeit vorkowffen zamelkawffs 
    1505 (Hs.) KrakauZftO. 20
  • dieweile der kauffman sein gewand zu B. vnd an andern enden do es samelskauffs vorkaufft, vmb polnisch gl. hingeben ... musz
    1510 GörlitzRatsAnn. I/II 69