Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sammenerstube

Sammenerstube

, f.

Amtsstube des städtischen Sammeners in Mühlhausen in Thüringen
bdv.: Sammeneramt
  • [auf Befehl des Sammners wird die Gefangene und in einem Hexenprozeß Angeklagte] auß der jungfraw stuben in die semnerstuben gebracht [um auf die vom Schöppenstuhl zu Jena aufgestellten und ihr vorzulegenden Fragen Rede und Antwort zu stehen]
    1659 MühlhsnGBl. 7 (1906/7) 97
unter Ausschluss der Schreibform(en):