Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): sammenhaftig

sammenhaftig

, adj., adv.

gesamt, zusammen
  • diss satzung ... ist beschehen mit samenhaftiger gemaind und grozzem raute
    1412 IsnyStR. 142
  • wann eeleut samenhafftig oder jedes besonder jre schuldt zu bezalen schuldig ist
    1497 HessSamml. I 23
  • so aber viel personen einen ewigen zinß jaͤrlichs zu raichen schuldig, den sollen sie samenhafftig unvertheylt ... ablegen
    FrankfRef. 1578 II 7 § 10