Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sammenschaft

Sammenschaft

, f.

gemeinsam zu tragende Steuer
  • daß dieselben vnterthanen in diesem deß reichs anschlage nicht außgezogen, sondern so wol schuͤldig, den gemeinen pfennig, als ander sammenschafft zu erlegen
    1542 BrschwBericht II 966
  • sammenschaft. der beytrag, welchen mehrere zusammen geben muͤssen
    1762 Wiesand 933