Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Samtfall

Samtfall

, m.

im Lippstadter Samtgericht (I) zu behandelnder Fall
  • daferne aber keine eyle ist, soll man beyderseits monatlich, und zwaren des ersten dingstags im monat, beysammen kommen und auf demselben die vorfallende sambt-fälle mit producirung der protocollen, verhörung der zeugen ... außfündig gemachet
    1691 LippstadtStR. 52