Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Samtkauf

Samtkauf

, m.

Kauf in großen, unzerschnittenen, ungeteilten Mengen (für den Großhandel, nicht für den Einzelhandel)
  • krämerei, leinwad ... und allerlai phenwart, nichs ausgenomen, sollen uber den marktag nit behalten werden, es wär dann sach, das ainer sambkauf den burgern wolt verkaufen
    1519 NÖsterr./ÖW. IX 525
  • denn wy nicht ... affreden, wo der tidt vorordent und ernstlich vorbaden wesen, vor tein uhren nehnen samtkop andern thom nadele tho donde
    1575 DithmUB. 323
  • sammtkauf der kauf, wo eine sache nicht nach zahl, gewicht und maas, sondern uͤberhaupt gekauft wird
    1762 Wiesand 934