Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Samtrichter

Samtrichter

, m.

Richter des Samtgerichts (I) 
  • der samtrichter ... soll jurist und wohlbeleumdet sein ... hat ... das direktorium des gerichts zu führen und das gerichtssiegel zu verwahren
    1669 LippstadtStR. 47