Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Samtstadt

Samtstadt

, f.

Stadt in gemeinsamem Besitz mehrerer Herren, die gemeinschaftlich die Hoheitsrechte ausüben
  • [Voraussetzung für die Aufnahme in die Leineweberzunft:] daß er solches handwerck zu lernen entweder in gedachter unser sampt-stadt drey volle jahr ... als meisterknecht ... gedient
    1690 LippstadtStR. 113