Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Saßhaftige

Saßhaftige

, m.

Ansässiger
  • wolle ein jeder haupt- und amtman ... sehen, daß der oder die verbrecher den [mit Heidebrennen zugefügten] schaden ... ausrichten ... oder, so das vermögen nicht bei inen und es ein saßhaftiger were ... den oder dieselben dennoch andern zur abscheu ungestraft nicht lassen
    1577 Preußen/QNPrivatR. II 1 S. 406