Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): satt
Artikel davor:
(Sateteiding)
Satin
Satisdation
satisdieren
Satisfaktion
Satisfaktionsgelder
Satisfaktionspunkt
Satisfaktionssache
Satisfaktionswesen
satisfazieren
satt
, adj.
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- was zureichend und hinlaͤnglich ist, was voͤllig zu stande gebracht worden, als ein satter friede, satter kauf1762 Wiesand 935Faksimile - in Google Books
- dass die kirchner, so auff den dörffern handwerge können, dieselben nicht ausserhalb ..., sondern alleine daheime ... zur nothdurft vnd nicht zu sattem kauffe ... treiben1514 Haltaus 1591Faksimile - in Google Books
- dass wir alle bei unserer registratur befundnen akten ... mit fleiss durchsehen und daraus einen satten bericht ziehen und begreifen lassen1594 WürtLTA.2 I 124
- welcher den andern rechtlich beclagt, vmb ein sach, die er nit beybringt, weitter dan ein blosen schein, one satten grundt, so mag der richter, dem antwortter, trew vnd aid vfflegen, sich der clag damit zu endtledigenn1599 Reyscher,Stat. 458Faksimile (ca. 194 KB)
- da dann ohne zweifell von der ritterschafft ein gnugsahmer satter gegenbericht erfolget wehre1606 ActaBrandenb. II 639
- das derselbe standte ... schuldig sein solle, solches [Not und Gefahr] dem directori oder immiettelß den andern stenden insgesambt mit gutem satten grund vnd allen vmbstenden ausfuͤrlich ... zuerkennen zugeben1608 Spieß,Neb. I 79
- deßhalben wir von nun hin für ein sate ordnung zu halten geordnet, dan wan in das künftig vmb scheltwort ein schatzung deß costens ergan soll1634 MurtenStR. 428Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
Artikel danach:
Sattel
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Sattelgut
sattelhaftig
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