Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): sattelfrei

sattelfrei

, adj.

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frei von zu leistenden Pferdediensten 
  • der anderen gattung [von Lehen] aber, da der lehen-mann nur zu gewissen ... lehens-pflichten ... verbunden ist, sind ... sattel-freye guͤter, welche keine pferd-dienste leisten muͤssen
    1728 Leu,EidgR. II 44
  • daß die sattelfreyen guͤther solche guͤther seyn, welche einigermaßen von dem vollen roß-dienst befreyet
    1739 Denecke,DorffR. III 193
  • sattelhoͤfe, sadelhoͤfe ... sattelfreie guͤter ... diese guͤter sind zwar von den fronen befreiet, es haften aber meistenteils andre beschwerden darauf, daß ... entweder die besizer derselben dem gutsherrn pferde stellen, oder ein gewisses an zinsen erlegen muͤssen
    1757 Estor,RGel. I 797
  • sattelfreye guͤter. sind guͤter, die von land-diensten frey. sie werden auch sattel-guͤter, adeliche freye guͤter genennet
    1762 Hellfeld IV 2354
  • sattelfreye guͤther, sattelguͤther. sind freye guͤther der adelichen, die von den ordentlichen abgaben und diensten befreyet sind
    1762 Wiesand 935
  • zu den vneigentlichen lehen oder feudis impropriis gehoͤren fürnemlich die feuda feminea ... sattelfreye guͤther ... sattellehn
    1769 Lennep,LandsiedelR. 57
  • unter den sattelfreyen guͤtern verstehet man eine art von lehnguͤter, die entweder ganz oder zum theil von den roßdiensten und bauerpflichten frey sind
    1780 Gabcke,DorfBauernR. 79
  • sattelhoͤfe oder sattelfreye guͤter sind ihrer eigenthuͤmlichen ... bedeutung nach hoͤfe oder guͤter, welche von den beschwerden der bauernguͤter entweder ganz oder zum theile befreyet ... sind
    1808 Weber,Lehnr. II 16
unter Ausschluss der Schreibform(en):