Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Satzjahrendung

Satzjahrendung

, f.

Ende des Satzjahres 
  • seitemalen ... der yetzige abbte zue V. ... ohnerwartet der bedingten satziarendung ... berürten zechundt ... einziehen lassen
    1607 AktGegenref.2 II 449