Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Satzstein

Satzstein

, m.

Grenzstein
vgl. Satz (XI)
  • [steinsetzerordtnung:] so ein satzstein verlohren wird vngefehrlich vnd ein anderer dargesetzt, 20 ₰
    1585 PfälzW. II 522
  • wo selbige [grenzsäulen] nicht wieder bald oder anstatt säulen satzsteine gesetzt werden, besorget man einen grenzenstreit
    1713 GQProvSachs. 38 S. 271
unter Ausschluss der Schreibform(en):