Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Satzstück

Satzstück

, n.

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Artikel, Position 
  • [Prozeßvollmacht für Anwälte:] artickel vnd satzstuͤck in krafft einer beweisung von mittelstem eidt zu vbergeben, vnnd auff deß gegentheils artickeln vnnd satzstuͤcken bey dem eidt zu antworten
    1534 MainzUGO.(Saur) 5v
  • darauff nachmals ... moͤgen positiones oder satzstuck beider seits, dem rechten gemeß ... gestelt vnd fürgenommen werden
    WürtLR. 1555 S. 102
  • positiones, satzstück, so der klaͤger zu erleuterung seiner klag dieselbig stück weis von puncten zu puncten darzuthůn übergibt
    1562 Gobler,GerProz. 6v
  • die positiones oder satzstuck solle der klager in disem interdict also stellen
    1567 Pegius,Dienstbarkeiten 88r
  • von satzstuͤcken und artickuln
    FrankfRef. 1578 I 26
  • von satzstücken und articuln. nach solcher kriegsbefestigung mag der cleger seine clage unnd gerechtigkeit weiter und underschiedlicher articuls weise vorbrigen
    1579 WittgensteinLR. 88
  • es sollen aber die satzstuck und articul so uͤbergeben werden, insgemein formlich, rechtmaͤßig, schluͤßlich, lauter, der sachen dienstlich und sonderlich deß klaͤgers articul auß der klag gezogen und deren gemaͤß seyn
    1683 UlmG.u.O. 42
  • ueber die sazstuͤcke wird die partei selbst vernommen, und uͤber die beweisartikel die zeugen
    1792 Herchenhahn,Reichshofrat II 423
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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