Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): (Saufenammann'amt)

(Saufenammann'amt)

, n.

Amt, Tätigkeit eines Saufenammanns 
  • für solche seine mühe und arbeit wöllen wir ihme jährlich, so lang er gesagtem sufenammen ampt vorstehet, für sein besoldung geben [es folgt ein Lohn]
    1665 GasterLsch. 274