Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Saufgulden

Saufgulden

, m.

eine Geldbuße für übermäßigen Alkoholkonsum bzw. Ordnungswidrigkeiten unter Alkoholeinfluss
  • welche ... sich ... mit fluchen, schelten, schenden und schmehen [unter Alkoholeinfluss] werden sehen und betreffen lasen, soll ein ieder übertretter ein saufgülden in daß allmosen geben oder vier tag und vier nacht im thurn bueßen
    1572/96 AdelsheimStR. 674
  • seynd die versoffene [schulmeister] auch mit dem sauff gulden zu betrohen
    1687 Reyscher,Ges. VIII 444
  • sie [Säufer] sollen neben erlegung des saufguldens, wenn sie zum 3ten male fruchtlos erinnert worden, 1 - 3 tage bei wasser und brod von der kirchencensur ohne weitere anfrage eingesteckt ... werden
    1806 Roman,BadKirchR. 187
unter Ausschluss der Schreibform(en):