Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Saufgulden
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Sauergeld
Sauerschenk
Saufconduit
Saufeinung
(Saufel)
saufen
(Saufenammann)
(Saufenammann'amt)
Säufer
Sauferei
Saufgulden
, m.
eine Geldbuße für übermäßigen Alkoholkonsum bzw. Ordnungswidrigkeiten unter Alkoholeinfluss
vgl.
Saufeinung,
sauvoll
- welche ... sich ... mit fluchen, schelten, schenden und schmehen [unter Alkoholeinfluss] werden sehen und betreffen lasen, soll ein ieder übertretter ein saufgülden in daß allmosen geben oder vier tag und vier nacht im thurn bueßen1572/96 AdelsheimStR. 674Faksimile (ca. 66 KB)
- seynd die versoffene [schulmeister] auch mit dem sauff gulden zu betrohen1687 Reyscher,Ges. VIII 444Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- sie [Säufer] sollen neben erlegung des saufguldens, wenn sie zum 3ten male fruchtlos erinnert worden, 1 - 3 tage bei wasser und brod von der kirchencensur ohne weitere anfrage eingesteckt ... werden1806 Roman,BadKirchR. 187Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
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Saufknabe
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