Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): schachern

schachern

, v., subst.

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aus dem Rotwelschen
Handel treiben; häufig negativ mit der Vorstellung ,unlauter, wucherisch' konnotiert
  • mein vater ... ist ... von geringen leuten geboren worden, derowegen er dann bey einem reichen kauffmann, der mit dem kupffer-handel schacherte ... dienen muste
    1669 Grimmelshausen(BdK) I 1 S. 414
  • [daß] ihr [juͤden] ... trachten dahin zielet, daß sie sich des schindens, schacherns und heimlichen betrugs wider die christen gebrauchen
    1672 Wüst,Policey II 667
  • schachern handeln wuchern
    1711 Rädlein 759
  • schachern ... kauf oder tauschhandel treiben ... nur von einem gewinnsüchtigen handel im kleinen gebraucht
    1798 Adelung2 III 1315
  • sollen nur diejenige juden ... welche ein gewerb erlernen, oder bei einem landwirth als knechte dienen ... auch daneben sich gänzlich des herumlaufens auf dem handel und schachern enthalten
    1808 Tänzer,RGJudWürt. 100
  • soll das die wuͤrde christlicher sonn- fest- und feiertaͤge entweihende schaͤchern, den sowohl im orte als auswaͤrts wohnenden juden an diesem tage untersagt seyn
    1816 RepStaatsVerwBaiern V 312
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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