Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): schachern
Artikel davor:
2(Schach)
Schachbrand
Schachbrenner
schachen
(schächen)
Schachen
Schachenleute
Schächer
1Schacherei
2Schacherei
schachern
, v., subst.
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aus dem Rotwelschen
Handel treiben; häufig negativ mit der Vorstellung ,unlauter, wucherisch' konnotiert
Handel treiben; häufig negativ mit der Vorstellung ,unlauter, wucherisch' konnotiert
vgl.
fuggern,
merzeln (II)
- mein vater ... ist ... von geringen leuten geboren worden, derowegen er dann bey einem reichen kauffmann, der mit dem kupffer-handel schacherte ... dienen muste1669 Grimmelshausen(BdK) I 1 S. 414
- [daß] ihr [juͤden] ... trachten dahin zielet, daß sie sich des schindens, schacherns und heimlichen betrugs wider die christen gebrauchen1672 Wüst,Policey II 667
- schachern handeln wuchern1711 Rädlein 759Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- schachern ... kauf oder tauschhandel treiben ... nur von einem gewinnsüchtigen handel im kleinen gebraucht1798 Adelung2 III 1315Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- sollen nur diejenige juden ... welche ein gewerb erlernen, oder bei einem landwirth als knechte dienen ... auch daneben sich gänzlich des herumlaufens auf dem handel und schachern enthalten1808 Tänzer,RGJudWürt. 100
- soll das die wuͤrde christlicher sonn- fest- und feiertaͤge entweihende schaͤchern, den sowohl im orte als auswaͤrts wohnenden juden an diesem tage untersagt seyn1816 RepStaatsVerwBaiern V 312Faksimile - in Google Books