Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schachspiel
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(Schächmach)
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Schachspiel
, n.
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Schachspielen; als Gegenstand von Verboten
- so schal men nen spil myt terlinghen spelen in desser [Handels]selschop ofte schackspil, by der bote van 1 tunne bers1456 ZHambG. 41 (1951) 174
- wann der wirth in der ... christnacht, neuen jahr und heiligen 3. koͤnig abend ein karten- ball- schach- oder anders vermischtes spiel gestattet, ist ihme eine zweyfache strafe, mithin noch soviel wie dem spieler zu dictiren1772 Wagner,Civilbeamte II 50Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)