Schaden, m., mnl. auch f., Schade, m.
Schaden, m., mnl. auch f., Schade, m.
in persönlicher Bed.: Schädiger, Krieger, Feind, Übeltäter
Nachteil, Verlust, Verschlimmerung
Definitionsbelege
unspezifisch: Beeinträchtigung oder Schädigung an Leib, Leben und Gut, Verschlechterung von Wert oder (Besitz-)Verhältnissen, Beeinträchtigung von Rechten oder durch rechtliche Ansprache, auch die Entschädigung dafür, ohne Präzisierung bestimmter Schädigungen, Einbußen oder Verluste; formelhaft mit Frommen (II), Nutz (I); Schaden kehren Schaden ersetzen (Beleg 1287); Schaden warnen Schädigung verhüten; wachsender Schaden zunehmende Schädigung; Schaden verpfänden erlittenen Schaden durch Pfandnahme ausgleichen
körperliche Verletzung, Wunde, Krankheit, Tod (Belege 1436/1516, 1. Drittel 16. Jh.), auch der geldwerte Nachteil aus der Verletzung
von Tieren verursachter Flurschaden; auch die Schädigungshandlung
durch Menschen verursachte Beschädigungen im Gemeindewald, in fremden Gärten, Äckern, Weinbergen uä.; auch die Schädigungshandlung
Rufschädigung, Beleidigung, Beeinträchtigung der Würde oder Ehre, auch die Entschädigung dafür
Nutzungsbeeinträchtigung (hier eines Weges)
finanzielle Einbußen oder Verluste; in zahlreichen Wendungen: gelobter Schaden verbürgte Entschädigung; Schaden behalten auf jn. einen Verlust dem Schädiger gegenüber dartun (Beleg 1384); aufgemessener Schaden der in der Klage nach Schätzung des Klägers als Wert des Streitobjekts, Anspruchs usw. angegebene Schaden (Beleg 1441); geachteter Schaden der in der Klage genauer dargelegte Schaden, über dessen Umfang Beweis erfordert ist oder dessen Feststellung dem Gericht überlassen bleibt; reisiger Schaden durch Kriegsdienst entstandene Unkosten (Belege 1468, 1498)
Kosten, Auslagen
bestimmte Auslagen, Aufwendungen (zB. für Saatgut: Belege nach 1351), auch Sold (Beleg 1454)
Gerichts- oder Prozessführungskosten
Zins und sonstige Verzugsfolgekosten; auf Schaden leihen Geld unter unangemessenen Bedingungen verleihen (Beleg 1281); zu Schaden nehmen (geschuldetes) Geld (bei einem Dritten) zu hohen Zinsen leihen (Beleg 1405)
meton. (zu II.): das Gelände, auf dem geschädigt wird
schaden, v.
schaden, v.