Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schadenserstattung
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(Schadenbeletzer)
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Schadenbeseher
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Schadenbund
Schadensersatz
Schadenserstattung
, f.
wie Schadenersatz
- [es] ist auch vonnötten, daß der cläger in den fällen, da khain interesse noch schadenserstattung sonderbar vorschriben noch versprochen worden, auch in der clag der abnutzung ... begere1616/29 OÖLTfl.(Strätz) II 14 § 32
- falls ... [der] uebertreter mit genugsamen mitteln im lande nicht angesessen ist, so hat die obrigkeit sich seiner person so lange zu versichern, bis er wegen der schadens-erstattung und der verwuͤrkten strafgelder ... caution geleistet hat1736 HadelnPriv. 399Faksimile (ca. 134 KB)
- diejenige herrschafft ... welche von der geschehenen erstern vermiethung wissenschafft gehabt, und dennoch ... bereits versagtes gesinde miethet, [wird] nicht nur mit allem anspruch wegen der schaden-erstattung gaͤntzlich abgewiesen1753 NCCPruss. I 494Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- jeder koͤnig von P. ... solle berechtiget seyn, eine jede veraͤußerung zu wiederrufen und ... die veraͤußerte sachen wieder an sich zu nehmen ... ohne irgend eine schadenserstattung fuͤr den besizer1785 Fischer,KamPolR. II 492Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)