Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): schadsam

schadsam

, adj.

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Schaden verursachend
  • dieselben ungebirlichen weeg und fueßsteig, auch schadsambes geen und farn, des solle hinfiro genzlichen und gar ... abgelegt und verpoten sein
    1631 Tirol/ÖW. III 13