Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schächtung

Schächtung

, f.

das Schächten 
  • wird den schaͤchtern verboten, ohne erlaubniß ... zur schaͤchtung ein messer zu ziehen, wozu den rabbinern bei verlust ihres amtes und bei strafe von 400 gulden rheinisch ... die schaͤchter zu verhalten befohlen wirden
    1787 HdbchÖstGes. IX 330
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