Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schächtung
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schächten
Schächter
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Schachtgrube
Schachtholz
Schachtrecht
(Schachtschneider)
Schachtsteuer
Schächtung
, f.
das Schächten
- wird den schaͤchtern verboten, ohne erlaubniß ... zur schaͤchtung ein messer zu ziehen, wozu den rabbinern bei verlust ihres amtes und bei strafe von 400 gulden rheinisch ... die schaͤchter zu verhalten befohlen wirden1787 HdbchÖstGes. IX 330
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