Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schäferversammlung

Schäferversammlung

, f.

wie Schäfertag 
  • sollen sie [obmeistere] ... bey ihren tragenden pflichten ... neben andern klagden mehr auf hernach bestimmten tag (worunter die gantze schaͤfer versammlung ... verstanden) zu eroͤrtern und zu rechtfertigen schuldig seyn
    1651 Reyscher,Ges. XIII 105