Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schäflerhof
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Schäfler
Schaflerei
Schäflergesinde
Schäflerhof
, m.
wie Schäferhof
- sollet ihr, land-gerichts-obrigkeiten, die waͤlder und strassen, wo ihr vernehmt, daß sich diebe, raͤuber, und moͤrder aufhalten, alsobald durchsuchen, nicht weniger die schaͤffler-hoͤfe, die einschichtigen wirths-haͤuser, und andere verdaͤchtige oerter1654 CAustr. III 153Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß diejenigen, welche schaͤfler-hoͤfe haben, auf ihre schaͤfler gute obsicht haben, ihnen einige buͤchsen oder gewehr nicht unter haͤnden, vielweniger sie damit ausgehen lassen1654 CAustr. III 153Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß ihr [obrigkeiten] ... die verdaͤchtigen waͤlder, und andere oerter, wo sich ... frevelhaffte leute gemeiniglich aufzuhalten pflegen, insonderheit aber die schaͤfler-hoͤfe ... visitiren lasset1673 CAustr. III 200Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)